Verpflichtung zur Barrierefreiheit

Das Fremdenverkehrsamt Thônes Cœur des Vallées setzt sich dafür ein, seine digitalen Dienste gemäß den geltenden Bestimmungen und dem Allgemeinen Rahmenwerk zur Verbesserung der Barrierefreiheit (RGAA) für alle Menschen zugänglich zu machen, insbesondere für Menschen mit Behinderungen . Digitale Barrierefreiheit hat Priorität und ist Teil eines Ansatzes der Inklusion und der Achtung der Grundrechte.

Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass jeder Mensch unsere Online-Dienste nutzen, verstehen und mit ihnen interagieren kann, unabhängig von seinen Zugangsmöglichkeiten oder Fähigkeiten.

Aktueller Konformitätsstatus

Diese Website wurde noch keiner vollständigen Barrierefreiheitsprüfung unterzogen. Derzeit entspricht sie nicht den Anforderungen von RGAA 4.1.2.

Laufende Maßnahmen

Es wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Zugänglichkeit der Website zu verbessern:

  • Zugabe von Alternativtexte zu aussagekräftigen Bildern

Verbesserungsplan

Es wird ein mehrjähriger Aktionsplan entwickelt. Dieser wird Folgendes beinhalten:

  • Die Durchführung eines RGAA-Audits durch einen spezialisierten Anbieter für unseren zukünftigen Standort
  • Die Veröffentlichung einer Erklärung zur Barrierefreiheit Beamte
  • Behebung der festgestellten Abweichungen
  • Schulung interner Teams zu Best Practices im Bereich Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 12 abgegeben.

Kontakt

Sollten Sie Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte oder Funktionen der Website haben, können Sie uns kontaktieren:

  • Per E-Mail an: m.maurin@thonescdv.com
  • Telefonisch unter 04 50 02 97 67

Heilmittel

Dieses Verfahren ist im folgenden Fall anzuwenden.

Sie haben dem Website-Administrator ein Problem mit der Barrierefreiheit gemeldet, das Sie am Zugriff auf Inhalte oder Dienste hindert, und Sie haben keine zufriedenstellende Antwort erhalten.

Verteidiger der Rechte
Kostenlose Antwort
71120 75342 Paris CEDEX 07

Referenzen